Für die Woche ab dem 26.04.2021 gilt:
Mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes des Bundes wird nunmehr bundesweit geregelt, dass die Teilnahme am Präsenzunterricht an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen nur zulässig ist für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte, die sich zweimal in der Woche mittels eines anerkannten Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen beziehungsweise getestet werden.
Ministerin zur neuen Teststrategie.pdf
Wer sich zu Hause testet, bringt folgendes Formular unterschrieben mit in die Schule und gibt es im Sekretariat ab:
Formular Selbsttest zu Hause.pdf
Seit heute (12.04.2021) liegt uns der Beschluß der Schulkonferenz vor, der die Möglichkeit vor sieht, dass sich Schülerinnen und Schüler freiwillig auch zu Hause testen können. Die Möglichkeit der Testung in der Schule bleibt bestehen.
Alle Schülerinnen und Schüler, die sich zu Hause testen wollen, erhalten einmal pro Woche zwei Selbsttests. Dazu muss vorher die Einwilligung durch die Eltern unterschrieben in der Schule abgegeben werden. Zum Download nutzen Sie bitte folgenden Link:
Weitere Tests für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte sind freiwillig und kostenlos und werden durch das Land MV zur Verfügung gestellt. Die Tests sind leicht anzuwenden.
Nähere Informationen finden Sie im angefügten Elternbrief. Für die Teilnahme minderjähriger Schüler am Test ist eine ausgefüllte Einverständniserklärung notwendig.
Mit Unterstützung der Firma CENTOGENE GmbH werden allen Schülerinnen und Schülern der Hanse- und Universitätsstadt Rostock freiwillig, regelmäßig und kostenfreie PCR-Testungen zur Verfügung gestellt. Im ersten Schritt richtet sich dieses Angebot an die Abschlussklassen.
Anbei finden Sie den Elternbrief und die Datenschutzhinweise.