Nach der aktuellen Schul-Corona-Verordnung gilt fĂŒr die ersten 14 Tage nach den Wintertferien, unabhĂ€ngig von der risikogewichteten Einstufung des Landesamtes fĂŒr Gesundheit und Soziales (LAGuS), die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.
Wie es schon nach den vorangegangenen Ferien ĂŒblich war, mache ich Sie darauf aufmerksam, dass am ersten Schultag nach den Ferien, die unterschriebene ErklĂ€rung ĂŒber das Reiseverhalten von den Erziehungsberechtigten beziehungsweise der volljĂ€hrigen SchĂŒlerin oder dem volljĂ€hrigen SchĂŒler vorliegen muss. Diese ist in der 1. Unterrichtsstunde am 21.02.2022 bei der jeweiligen Fachlehrerin bzw. Fachlehrer abzugeben. Der Nachweis kann auch in digitaler Form erfolgen.
Bitte weisen Sie auch nochmals darauf hin, dass die SchĂŒlerinnen und SchĂŒler bei einer Nichtabgabe der ErklĂ€rung nicht am Unterricht teilnehmen dĂŒrfen.
Des Weiteren erhalten alle SchĂŒlerinnen und SchĂŒler einen Corona-Test, der am Sonntag (20.02.2022) oder Montag (21.02.2022) frĂŒh durchgefĂŒhrt werden sollte. Die BestĂ€tigung fĂŒr das negative Testergebnis ist auch auf der ausgeteilten Kopie zu finden. Auch fĂŒr Geimpfte und Genesene ist das Testen verpflichtend.
Testen in der Schule:
Klasse 7/1 + 7/2 Â Â Â Â Â 07:50Uhr in der Aula
Klasse 7/3 + 8/1 Â Â Â Â Â 08:15Uhr in der Aula