Auf der folgenden Seite der Regierung von MV finden Sie aktuelle Informationen zur Corona-Situation an den Schulen: Hier zur Seite
Nach der aktuellen Schul-Corona-Verordnung gilt fĂŒr die ersten 14 Tage nach den Herbstferien, unabhĂ€ngig von der risikogewichteten Einstufung des Landesamtes fĂŒr Gesundheit und Soziales (LAGuS), die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht. WĂ€hrend in Mecklenburg-Vorpommern eine solche inzidenzunabhĂ€ngige Maskenpflicht nur nach den Ferien besteht, ist dies aktuell in der ĂŒberwiegenden Zahl der BundeslĂ€nder der Regelfall fĂŒr die gesamte Unterrichtszeit.
Wie es auch schon nach den vorangegangenen Ferien ĂŒblich war, mĂŒssen die SchĂŒlerInnen am ersten Schultag nach den Ferien (11.10.2021), die unterschriebene ErklĂ€rung ĂŒber das Reiseverhalten (Anlage) von den Erziehungsberechtigten beziehungsweise der volljĂ€hrigen SchĂŒlerin oder dem volljĂ€hrigen SchĂŒler mitbringen.
Desweiteren erhalten alle SchĂŒlerInnen einen Corona-Test, der am Sonntag oder Montag frĂŒh durchgefĂŒhrt werden sollte. Die BestĂ€tigung fĂŒr das negative Testergebnis ist auch auf der Anlage zu finden. FĂŒr Geimpfte und Genesene ist das Testen freiwillig.