Auf der folgenden Seite der Regierung von MV finden Sie aktuelle Informationen zur Corona-Situation an den Schulen: Hier zur Seite
Nach der aktuellen Schul-Corona-Verordnung gilt für die ersten 14 Tage nach den Herbstferien, unabhängig von der risikogewichteten Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS), die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht. Während in Mecklenburg-Vorpommern eine solche inzidenzunabhängige Maskenpflicht nur nach den Ferien besteht, ist dies aktuell in der überwiegenden Zahl der Bundesländer der Regelfall für die gesamte Unterrichtszeit.
Wie es auch schon nach den vorangegangenen Ferien üblich war, müssen die SchülerInnen am ersten Schultag nach den Ferien (11.10.2021), die unterschriebene Erklärung über das Reiseverhalten (Anlage) von den Erziehungsberechtigten beziehungsweise der volljährigen Schülerin oder dem volljährigen Schüler mitbringen.
Desweiteren erhalten alle SchülerInnen einen Corona-Test, der am Sonntag oder Montag früh durchgeführt werden sollte. Die Bestätigung für das negative Testergebnis ist auch auf der Anlage zu finden. Für Geimpfte und Genesene ist das Testen freiwillig.