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Erasmus-Gymnasium

Das Gymnasium im Nord-Westen Rostocks

Hausordnung

Unsere Hausordnung soll so kurz und einfach wie möglich Regeln des Schullebens festlegen, um ein freundliches und angenehmes Schulklima zu schaffen, in dem sich jeder wohl fühlt und seine Aufgaben erfüllen kann.

 

Alle Schüler sollen…

  • im Umgang miteinander und gegenüber allen anderen Personen im Schulhaus freundlich, höflich und hilfsbereit sein.
  • pünktlich zum Unterrichtsbeginn im Klassenraum sein und ihre Arbeitsmittel bereitgelegt haben.
  • die Pausenordnung in den Gebäuden exakt einhalten und den Aufforderungen der Aufsichtspersonen Folge leisten.
  • die eigene Gesundheit und die Gesundheit anderer achten.
  • keine Form von Mobbing zulassen.
  • alle Spiele und Aktivitäten unterlassen, die eine Gefährdung für andere darstellen.
  • keine Kleidung (einschließlich der Accessoires) tragen, die sexuell anstößig ist/ auf der sich menschenverachtende, diskriminierende, Gewalt verherrlichende, sowie rechtsextreme Aufschriften, Abbildungen oder Symbole befinden.
  • Unfälle und Diebstähle sofort bei einem Lehrer oder im Sekretariat melden.
  • auf dem Schulweg die Straßenverkehrsordnung einhalten.
  • bei plötzlichem Unwohlsein den Fachlehrer informieren und sich im Sekretariat melden.
  • das Rauchverbot auf dem Schulgelände und in unmittelbarer Umgebung der Schule einhalten.
  • keinen Alkohol und andere Rauschmittel zu sich nehmen.
  • große Fenster nur in angekippter Stellung offen halten.
  • Fluchtfenster und Türverriegelungen grundsätzlich nur in Notfällen öffnen.
  • sorgfältig mit Schuleigentum umgehen und das Eigentum anderer achten. Das schließt auch die Sporthalle und die Außenanlagen der Schule ein.
  • nach Unterrichtsschluss die Stühle hochstellen, alle Fenster schließen und die Tafeln reinigen.
  • Fundsachen beim Hausmeister oder im Sekretariat abgeben.
  • bei Alarm den Weisungen des Lehrers unverzüglich Folge leisten.
  • Plakate und sonstige Mitteilungen nur auf zugelassenen Aushangflächen und mit Genehmigung der Schulleitung und zeitlich begrenzt anbringen.

 

Ist 5 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde die Lehrkraft nicht im Klassenraum erschienen, teilt der Klassensprecher dies im Sekretariat mit.

Die Fahrräder müssen sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden und sind auf dem Schulgelände ausschließlich in den Fahrradständern abzustellen. PKW, Motorräder und Mopeds von Schülern sind außerhalb des Schulgeländes zu parken.

Speisen und Getränke aus der Cafeteria werden nicht mit in andere Räumlichkeiten der Schule genommen, um sie dort zu verzehren (auf gesunde Ernährung achten).

Im Katastrophenfall suchen alle auf den vorgeschriebenen Wegen die angewiesenen Plätze auf.

 

Umgang mit Handys:

  1. Handys müssen während des Unterrichts lautlos geschaltet sein.
  2. Die Nutzung von Handys während Klausuren oder Tests wird als Täuschungsversuch gewertet.
  3. Das Fotografieren, Filmen und der Mitschnitt von Tonaufnahmen von Personen ist ausschließlich nur mit deren Erlaubnis gestattet. Die Veröffentlichung bedarf ebenso einer Genehmigung der gezeigten Person. Für Film- oder Fotoarbeiten im Zusammenhang mit der Schule muss eine Dreh- bzw. Arbeitsgenehmigung der Schulleitung vorliegen.

 

Der Unterrichtstag und die Pausengestaltung:

Die Öffnung der Schultüren erfolgt um 07.30 Uhr. Für einen entspannten Start in den Unterrichtstag finden sich Schüler und Lehrer 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in den Fachräumen ein. Mit Beginn des Unterrichts werden alle Türen geschlossen

In der Frühstückspause (nach dem 1. Unterrichtsblock) bleiben die Schüler der 7. bis 9. Klassen in ihren Unterrichtsräumen, um gemeinsam mit dem Lehrer zu frühstücken. Die Schüler der 10. bis 12. Klassen können auch die Cafeteria nutzen.

In den Hofpausen (nach dem 2. und 3. Unterrichtsblock) verlassen alle Schüler die Unterrichtsräume. Für die Hofpausen steht der Schulhof Haus II zur Verfügung. Schüler ab der Klassenstufe 10 können auch die unteren Flure nutzen, diese sind aber keine Aufenthaltsbereiche. Der Aufenthalt in der Schulspeisung und in der Cafeteria ist nur zur Einnahme einer warmen Mittagsmahlzeit gestattet.

Das Rauchverbot in der Schule und auf dem Schulgelände wurde in Mecklenburg/ Vorpommern am 01.08.2007 erlassen und ist Bestandteil der Hausordnung unseres Gymnasiums. Es schließt die unmittelbare Umgebung des Schulgeländes mit ein. Der Schulhof darf in den Pausen und in den Freistunden nicht verlassen werden. Zufahrtsstraßen und -wege sind keine Aufenthaltsbereiche für Schüler.

 

Alarmplan:

Alarm wird durch einen Sirenenton ausgelöst. Der nachfolgende Alarmplan ist mit den Schülern zu besprechen (mind. 1x pro Halbjahr) und einzuhalten:

  • Schüler kurz einweisen (insbesondere Hinweis auf Sammelplatz)
  • Fenster schließen
  • Lehrkraft nimmt Klassenbuch
  • Lehrer verlässt Raum und entscheidet über den Fluchtweg
  • Wenn keine Gefahr erkennbar, gilt der ausgeschilderte Fluchtweg
  • Lehrkraft versichert sich, dass alle Schüler/innen den Raum verlassen haben und schließt die Tür (aber nicht abschließen)
  • Schüler, Lehrer und das technische Personal verlassen auf dem angewiesenen Fluchtweg in Ruhe das Schulgebäude
  • Schüler gehen klassenweise geschlossen auf den Sammelplatz hinter die jeweiligen gepflasterten Schulhöfe auf die Rasenflächen
  • Lehrkräfte versammeln und zählen (Abgleich mit dem Klassenbuch!) ihre Schüler/innen und melden der Schulleitung Vollzähligkeit bzw. „vermisste“ Schüler/innen
  • Sammelplatz erst auf Anweisung der Schulleitung verlassen

 

Fehlen aus Krankheitsgründen:

Sollten Sie aus Krankheitsgründen dem Unterricht fernbleiben müssen, informieren Sie die Schule bitte am selbigen Tag.

Spätestens 3 Tage nach Rückkehr muss eine schriftliche Entschuldigung der Eltern bzw. ein ärztliches Attest beim Tutor vorgelegt werden. Eine Kopie der Entschuldigung/des Attest legen Sie anschließend jedem Ihrer Fachlehrer in der ersten darauffolgenden Unterrichtsstunde zum Gegenzeichnen vor.

Für Schüler/-innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, genügt in der Regel eine begründete Bitte um Entschuldigung durch Eltern. Ein Krankenschein kann vom Tutor bzw. Fachlehrer gefordert werden, insbesondere dann, wenn der Zeitraum einer Erkrankung eine Woche übersteigt und/oder ein Schüler mehr als 2x pro Halbjahr erkrankt und/oder gehäufte Atteste für stundenweises Fehlen vorgelegt wurden.

Für Schüler/-innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Können Klausurtermine aus Krankheitsgründen nicht wahrgenommen werden, ist grundsätzlich eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

 

Fehlen aus triftigen, unabweisbaren Gründen:

Freistellungen vom Unterricht werden nur aus triftigen Gründen, wie Eignungstest, Bewerbungsgespräche, Musterung, Führerscheinprüfung u. ä. gewährt. Dazu ist es erforderlich, dass mindestens 1 Woche vor dem Termin ein Freistellungsantrag beim Tutor gestellt wird mit entsprechender Einladungsvorlage. Der Tutor entscheidet über die Freistellung bis zu 3 Tagen (ggf. nach Rücksprache mit den Fachlehrern). Rückwirkende Entschuldigungen sind nicht möglich. Anträge über die 3-Tage Frist hinaus entscheidet der Schulleiter. Freistellungen für Urlaubszwecke und für Fahrstunden zum Erwerb des Führerscheins werden nicht gewährt.

Geringfügige Arbeiten zum Auffüllen des Taschengeldes dürfen nur außerhalb der schulischen Verpflichtungen angenommen werden. Das Hauptaufgabenfeld eines Schülers ist der Besuch der unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Veranstaltungen. Dazu gehören auch Theaterbesuche, Sportveranstaltungen, Praktika, Schulfahrten, Exkursionen u.a.

 

Gesetzliche Bestimmungen zur Schulpflicht:

Im Schulgesetz §53 Absatz 2 des Landes MV vom 16.02.2009 heißt es:

„Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den pflichtmäßigen Schulveranstaltungen teilzunehmen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Weisungen der Lehrer zu befolgen, die dazu bestimmt sind, den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zu erreichen und die Ordnung in der Schule aufrechtzuerhalten…“

§56 Absatz 4 „Dauer des Schulbesuches“:

„Eine Schülerin oder ein Schüler kann nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht entlassen werden, wenn er innerhalb von 4 Wochen insgesamt 10 Unterrichtsstunden unentschuldigt ferngeblieben ist oder wenn durch seine wiederholte unentschuldigte Abwesenheit bei Klassenarbeiten in mindestens zwei Unterrichtsfächern keine Möglichkeit besteht, die schriftlichen Leistungen zu bewerten.“

§62 Absatz 4 (letzter Satz):

„Ist eine Leistungsbewertung aus Gründen, die die Schülerin oder der Schüler zu vertreten hat, nicht möglich, so erhält er die Note ungenügend (6).“

 

Regeln, aufgrund der Corona-Situation:

Aufgrund der Situation mit dem Corona-Virus, erfolgt die Öffnung der Schultüren für Schüler, die eine Einzelstunde haben, um 07.30 Uhr. Für die Schüler, die eine Blockstunde haben, erfolgt die Öffnung, um 07.40 Uhr.

Alle Schüler sollen auf den Schulfluren eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. In den Unterrichtsräumen sowie auf der Hofpause muss keine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.

Während der Hofpausen verlassen alle Schüler das Schulgebäude. Jeder Schüler soll sich in seinem angegebenen Bereich aufhalten, damit die nicht definierten Gruppen nicht aufeinander treffen:

Klassen 7/8: Eingang Aula/Haus I

Klassen 9/10: Aufgang 1/Haus II

Klassen 11/12: Aufgang 3/Haus II

 

Alle Unterrichtsräume sollen regelmäßig durchgelüftet werden.

Vor der Nutzung von Computer, Instrumente, u.Ä. sollen alle Schüler sich ihre Hände waschen und/oder desinfizieren.

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